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Bodenrichtwerte
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Im Detail

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnenBundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte).

Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß § 193 BauGB durch dieGutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwerte zum Download

Seit 01.07.2019 besteht der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Eppingen. Alle Informationen rund um den Gutachterausschuss sowie die aktuelle Bodenrichtwertkarte von Ittlingen finden Sie unter folgendem Link.

Informationen zur Grundsteuerreform ab 01. Juli 2022

Bitte nutzen Sie die Informationsseite des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Eppingen.

https://ittlingen.anna3-hirsch-woelfl.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte