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Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren
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Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Ziel der Gemeinde ist es einen Beitrag zur Energiewende zu leiste, indem Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien mitgestaltet wird. Dafür wurden mögliche Potenzialflächen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage untersucht, sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer abgeklärt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften soll

  • die lokale Erzeugung regenerativer Energien mittels der Nutzung von Solarenergie unterstützt,
  • der Einsatz fossiler Brennstoffe durch die Nutzung der erzeugten Energie auch für den Eigenverbrauch reduziert
  • und ein nachhaltiger kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Inhaltliches Ziel des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort „Mittlerer Hammberg“ zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen weist den Plangeltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abgrenzung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Gemeindegebiets Ittlingen, östlich der Landesstraße L 592 und des Hammberger Hofs, besteht aus zwei Teilflächen und bezieht sich auf die Flurstücke 8934, 8935/1, 8936, 8985, 8986, 8987, 8988, 8989 (Teilfläche), 8994/1, 8995/1, 8997, 9003, 9004 und 9005 auf Gemarkung Ittlingen.

Der Plangeltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13,77 ha.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 12.10.2023. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Ittlingen, den 12.10.2023

gez. Kai Kohlenberger

Bürgermeister

Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend  § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Bereits seit längerer Zeit laufen in der Gemeinde Ittlingen Bemühungen für eine langfristige Sicherung der Lebensmittelnahversorgung. Hintergrund ist die absehbare Aufgabe des im Ortskern befindlichen Nahversorgungsmarktes und damit verbunden auch das Erfordernis, die Nahversorgung in der Gemeinde neu aufzustellen. Aus diesem Grund fanden mehrere Suchläufe nach potenziellen Standorten für einen Lebensmittelmarkt statt, aus denen sich der Standort am Kirchardter Dreieck herauskristallisiert hat.

Ziel des Bebauungsplans und der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist es deshalb, für die Bevölkerung der Gemeinde Ittlingen ein angemessenes und erreichbares Nahversorgungsangebot vor Ort zu schaffen und in der Folge auch Fahrten in die Nachbargemeinden zu vermeiden. Das Ziel besteht darin, die städtebauliche Ordnung am östlichen Ortseingang zu sichern und einer baulichen Entwicklung einen städtebaulichen Rahmen zu setzen.

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen weist den Plangeltungsbereich als Mischbaufläche, geplante Mischbaufläche und in einem geringen Teil als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abgrenzung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt am östlichen Ortsrand von Ittlingen, südlich der Kirchardter Straße und bezieht sich auf die Flurstücke 6504, 6505, 6505/1, 6506, 8905/11 (Teilfläche), 9284/1 (Teilfläche), 9459 und 9460 (Teilfläche) auf Gemarkung Ittlingen. Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,57 ha.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 09.03.2023. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Ittlingen, den 30.03.2023

Kai Kohlenberger

Bürgermeister

https://ittlingen.anna3-hirsch-woelfl.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/laufende-bebauungsplan-/flaechennutzungsplanverfahren