Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ittlingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Logo der Gemeinde Ittlingen

Laufende Bebauungsplan-/Flächennutzungsplanverfahren

Rathaus Ittlinegn Vogelperspektive
Landschaft um die Gemeinde Ittlingen

Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.10.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Mittlerer Hammberg“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Ziel der Gemeinde ist es einen Beitrag zur Energiewende zu leiste, indem Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden und der Ausbau der erneuerbaren Energien mitgestaltet wird. Dafür wurden mögliche Potenzialflächen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage untersucht, sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer abgeklärt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften soll

  • die lokale Erzeugung regenerativer Energien mittels der Nutzung von Solarenergie unterstützt,
  • der Einsatz fossiler Brennstoffe durch die Nutzung der erzeugten Energie auch für den Eigenverbrauch reduziert
  • und ein nachhaltiger kommunaler Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Inhaltliches Ziel des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist es, die rechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am Standort „Mittlerer Hammberg“ zu schaffen.

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen weist den Plangeltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abgrenzung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Gemeindegebiets Ittlingen, östlich der Landesstraße L 592 und des Hammberger Hofs, besteht aus zwei Teilflächen und bezieht sich auf die Flurstücke 8934, 8935/1, 8936, 8985, 8986, 8987, 8988, 8989 (Teilfläche), 8994/1, 8995/1, 8997, 9003, 9004 und 9005 auf Gemarkung Ittlingen.

Der Plangeltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13,77 ha.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 12.10.2023. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Ittlingen, den 12.10.2023

gez. Kai Kohlenberger

Bürgermeister

Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften „Brühlwiesen“ im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend  § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anlass, Erfordernis und Ziele des Bebauungsplans

Bereits seit längerer Zeit laufen in der Gemeinde Ittlingen Bemühungen für eine langfristige Sicherung der Lebensmittelnahversorgung. Hintergrund ist die absehbare Aufgabe des im Ortskern befindlichen Nahversorgungsmarktes und damit verbunden auch das Erfordernis, die Nahversorgung in der Gemeinde neu aufzustellen. Aus diesem Grund fanden mehrere Suchläufe nach potenziellen Standorten für einen Lebensmittelmarkt statt, aus denen sich der Standort am Kirchardter Dreieck herauskristallisiert hat.

Ziel des Bebauungsplans und der zugeordneten örtlichen Bauvorschriften ist es deshalb, für die Bevölkerung der Gemeinde Ittlingen ein angemessenes und erreichbares Nahversorgungsangebot vor Ort zu schaffen und in der Folge auch Fahrten in die Nachbargemeinden zu vermeiden. Das Ziel besteht darin, die städtebauliche Ordnung am östlichen Ortseingang zu sichern und einer baulichen Entwicklung einen städtebaulichen Rahmen zu setzen.

Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eppingen – Gemmingen – Ittlingen weist den Plangeltungsbereich als Mischbaufläche, geplante Mischbaufläche und in einem geringen Teil als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Abgrenzung des Plangebietes

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans liegt am östlichen Ortsrand von Ittlingen, südlich der Kirchardter Straße und bezieht sich auf die Flurstücke 6504, 6505, 6505/1, 6506, 8905/11 (Teilfläche), 9284/1 (Teilfläche), 9459 und 9460 (Teilfläche) auf Gemarkung Ittlingen. Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,57 ha.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 09.03.2023. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten Kartenausschnitt wird hingewiesen.

Ittlingen, den 30.03.2023

Kai Kohlenberger

Bürgermeister